1. Mit Schadenmeldung UVG vom 28. Juni 2021 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit, dass C., die seit dem 1. Oktober 2018 bei ihr angestellt sei, am 20. Mai 2021 (recte: 8. April 2021) der Kofferraumdeckel ihres Autos auf den Zeigefinger der rechten Hand gefallen sei. C. erlitt dabei eine Kapselbandverletzung. In der Folge richtete die Beschwerdegegnerin C. Versicherungsleistungen (Taggelder, Heilbehandlung) für das fragliche Ereignis aus.