Es ist folglich von einem Valideneinkommen von Fr. 79'950.00 (13 x Fr. 6'150.00) für das Jahr 2021 auszugehen. Bei einem Invalideneinkommen von Fr. 74'100.00 resultiert damit ein Invaliditätsgrad von gerundet 7% ([Fr. 79'950.00 – Fr. 74'100.00] ÷ Fr. 79'950.00 x 100), was zum einen die Erheblichkeitsschwelle für die Zulässigkeit einer Revision überschreitet (vgl. vorne E. 2.2.) und zum andern einen Anspruch auf eine Invalidenrente ausschliesst (vgl. vorne E. 2.1.).