2. Dem Einsprecher sei weiterhin die bisherige Rente auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inklusive MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Eingabe vom 11. März 2022 verurkundete der Beschwerdeführer weitere Unterlagen und hielt sinngemäss an seinen Anträgen fest. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 14. April 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: