1.2. Im Rahmen eines im Februar 2021 durch die Beschwerdegegnerin von Amtes wegen angehobenen Revisionsverfahrens klärte diese insbesondere die erwerbliche Situation des Beschwerdeführers ab. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Erhebung hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente des Beschwerdeführers schliesslich mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 per 1. November 2021 auf. Die dagegen am 18. November 2021 erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 16. Februar 2022 ab. 2. 2.1. Mit dagegen fristgerecht erhobener Beschwerde vom 8. März 2022 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: "1. Der Einsprache-Entscheid XY vom 16.02.2022 sei aufzuheben.