1. 1.1. Dem 1969 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Beschwerdegegnerin der Folgen eines am 7. Januar 2013 erlittenen Unfalls wegen mit Verfügung vom 29. Februar 2016 mit Wirkung ab 1. April 2016 eine auf einem Invaliditätsgrad von 19 % beruhende Rente zugesprochen. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. Mai 2016 ab, was mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2016.334 vom 16. November 2016 bestätigt wurde. Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 8C_1/2017 vom 27. Januar 2017 ab.