2.2. Mit Schreiben vom 7. April 2022 setzte der Instruktionsrichter dem Beschwerdeführer eine 30-tägige Frist zum Rückzug beziehungsweise zur Ergänzung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 23. Mai 2022 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest und reichte eine ergänzende Begründung ein. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.5. Mit Verfügung vom 20. Juni 2022 lud der Instruktionsrichter die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers bei, welche sich innert Frist nicht vernehmen liess. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: