2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgende prozessuale Anträge: "1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren sei zu sistieren bis die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts im Fall C. / IV-Stelle Luzern (8C_256/2021) vorliegt. 2. Dem Beschwerdeführer sei danach eine Frist von 30 Tagen zum Rückzug der Beschwerde oder zur weiteren Begründung der Beschwerde anzusetzen."