1.2. Nach Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht - insbesondere wurde der Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bidisziplinär (orthopädisch/traumatologisch und psychiatrisch) begutachtet (Expertise der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG [SMAB] vom 15. Mai 2015) - und nach Durchführung beruflicher Massnahmen (berufliche Abklärung und Arbeitstraining in der IT sowie aufbauende Vorbereitungsmassnahmen zur Umschulung;