5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt finde sich kein Arbeitgeber, der jemanden anstelle, der "alle 45 Minuten -8- eine Viertelstunde Pause" benötige. Es fehle daher an einer wirtschaftlich verwertbaren Restarbeitsfähigkeit (Beschwerde S. 10).