Nicht zutreffend sind demnach die Ausführungen von Dr. med. J. in seiner E-Mail zu den Fragen des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers vom 8. März 2022 (Beschwerdebeilage [BB] 4), wonach die Arbeitsfähigkeit aufgrund des 15-minütigen Pausenbedarfs nach jeder Stunde 75 % betrage. Hierbei handelt es sich um einen Rechenfehler, da pauschal vom Wochenstundensoll 25 % abgezogen wurden, weil "für eine Stunde Arbeitstätigkeit" eine Pause von 15 Minuten erforderlich sei (vgl. BB 4). Zuvor hatte Dr. med.