4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, Dr. med. J. sei der Ansicht, in einer Verweistätigkeit sei eine Pause von 15 Minuten pro Stunde erforderlich. Demnach bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 75 %. Diese Einschätzung des behandelnden Arztes wecke mindestens geringe Zweifel an den Einschäzungen des RAD-Arztes (Beschwerde S. 8). 4.2. RAD-Arzt Dr. med. I. schliesst in der Aktennotiz vom 11. April 2022 in einer angepassten, wechselbelastenden, überwiegend sitzenden Tätigkeit wegen des erhöhten Pausenbedarfs auf eine 80%ige Arbeitsfähigkeit, d.h. -6- "nach einer Stunde Arbeit jeweils eine 15-minütige Pause bei einer 41- Stunden-Woche" (VB 104).