In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, wobei die Verweistätigkeit wechselbelastend, überwiegend sitzend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern und ohne Gehen in unwegsamem Gelände ausgestaltet sein müsse (VB 60 S. 2). Mit Stellungnahme vom 7. Februar 2022 hielt RAD-Arzt Dr. med. I. an seiner vorgängigen Beurteilung fest (VB 88 S. 2 f.). "In Zusammenfassung" der im Beschwerdeverfahren eingereichten Berichte von Dr. med. J., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, -5-