2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. August 2022 wurde den Parteien und der Beigeladenen eine Aktennotiz des RAD vom 11. April 2022 zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme zugestellt. Die Parteien liessen sich dazu nicht vernehmen. Die Beigeladene verzichtete mit Schreiben vom 12. August 2022 sinngemäss auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: