2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 9.9.2022 [recte: 9. Februar 2022] sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese ein orthopädisches Gutachten durchführt. 4. Subeventualiter seien dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen zuzusprechen. -3- Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin."