1.3. Am 9. März 2021 meldete sich der Beschwerdeführer wegen eines Bänderrisses und einer Entzündung am rechten Fussgelenk wiederum zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die berufliche und gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers ab, holte dabei mehrmals die Akten der Unfallversicherung (E.) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 7. Dezember 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD verfügte sie am 9. Februar 2022 ihrem Vorbescheid entsprechend.