1.2. Am 4. November 2015 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der IV-Stelle Zürich zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle Zürich überwies ihre Akten zuständigkeitshalber an die Beschwerdegegnerin. Diese wies das Rentenbegehren mit Verfügung vom 31. Januar 2017 ab.