2. 2.1. Mit fristgerecht dagegen erhobener Beschwerde vom 7. März 2022 stellte die Beschwerdeführerin folgende Anträge: "1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 1. Februar 2022 aufzuheben und die IV-Stelle Aargau anzuweisen, Kostengutsprache für die beantragten Unterschenkelorthesen zu leisten. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 1. Februar 2022 aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, den rechtserheblichen Sachverhalt abzuklären. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)."