1. Die 1996 geborene Beschwerdeführerin leidet an verschiedenen Geburtsgebrechen und bezieht deswegen diverse Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Am 20. August 2021 beantragte sie die Übernahme der Kosten von Unterschenkelorthesen. Nach durchgeführten Abklärungen stellte ihr die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 26. November 2021 die Abweisung dieses Gesuchs in Aussicht. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 15. Dezember 2021 Einwände. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin weitere sachverhaltliche Abklärungen vor, ehe sie schliesslich am 1. Februar 2022 eine ablehnende Verfügung erliess.