So ging RAD- Arzt Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, mit Stellungnahme vom 15. Juli 2019 davon aus, die Beurteilung seitens der behandelnden Ärzte einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit sei einleuchtend, da die Beschwerdeführerin viel Gehen, Stehen und Treppensteigen müsse (vgl. VB 65 S. 6). Die ZIMB-Gutachter gingen demgegenüber davon aus, die angestammte Tätigkeit entspreche einer körperlich leichten bis selten mittelschweren, überwiegend sitzenden Tätigkeit, ohne Tätigkeiten in kniender oder hockender Haltung und ohne Arbeiten mit häufigem Treppensteigen, -6-