4.2. Anzumerken ist zudem, dass hinsichtlich des Belastungsprofils der angestammten Tätigkeit als Katechetin Unklarheiten bestehen. So ging RAD- Arzt Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, mit Stellungnahme vom 15. Juli 2019 davon aus, die Beurteilung seitens der behandelnden Ärzte einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit sei einleuchtend, da die Beschwerdeführerin viel Gehen, Stehen und Treppensteigen müsse (vgl. VB 65 S. 6).