Nach Implantation der Knie-Totalprothese links im Mai 2018 habe im Rahmen der postoperativen Rekonvaleszenz über die Dauer von einem halben Jahr eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Es gebe "aus Sicht des Bewegungsapparates" keine Hinweise dafür, dass die Arbeitsfähigkeit in der angestammten respektive einer entsprechend angepassten Tätigkeit darüber hinaus längerfristig relevant eingeschränkt gewesen sei (VB 148.6 S. 11 f.).