Dagegen würde in der angestammten Tätigkeit als Katechetin wie auch in einer anderen körperlich leichten bis selten mittelschweren, überwiegend sitzenden und adaptierten Verweistätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 100% bestehen. Dabei seien Tätigkeiten in kniender oder hockender Haltung wie auch Arbeiten mit häufigem Treppensteigen und mit Kälte-, Nässe und Zuglufteinfluss zu vermeiden. Aufgrund der weiteren an der Begutachtung beteiligten medizinischen Disziplinen (neurologische, psychiatrische und allgemeininternistische Sicht) würde keine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bestehen (VB 148.2 S. 10).