2.3. Mit instruktionsrichterlichen Verfügungen vom 31. März 2022 wurden die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen der Beschwerdeführerin im Verfahren -3- beigeladen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beigeladene 1 verzichtete mit Eingabe vom 13. April 2022 auf eine Stellungnahme. Die Beigeladene 2 liess sich nicht vernehmen. Die Beigeladene 3 führte mit Eingabe vom 2. Mai 2022 aus, dass sie sich "den Begründungen" der Beschwerdegegnerin anschliesse. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.