Begutachtungszeitpunkt isoliert aufgrund der Migränesymptomatik oder des Spannungskopfschmerzes nicht feststellen lassen. Vielmehr habe ein Mischbild mit der im Vordergrund stehenden Medikamentenübergebrauchssymptomatik, welche behandelbar sei, bestanden (VB 125.1 S. 9). Berücksichtige man die Ausprägung der Schmerzsymptomatik nach dem stationären Medikamentenentzug in der Vergangenheit, bleibe festzustellen, dass es im Begutachtungszeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Beschwerdeführer nach einem erneuten Medikamentenentzug als Plattenleger, Logistiker, Koch oder in einer angepassten Tätigkeit an mehr als fünf Arbeitstagen pro Monat arbeitsunfähig wäre (VB 125.1 S. 11).