Aus neurologischer Sicht habe im Begutachtungszeitpunkt der Medikamentenübergebrauchskopfschmerz im Vordergrund der Behandlungsoptionen gestanden. Aus therapeutischer Sicht empfehle sich ein Weglassen der Analgetika im Sinne eines Medikamentenentzugs und danach ein differenzierter Einsatz der Analgetika (VB 125.1 S. 8). Es sei davon eine Verbesserung der Kopfschmerzsymptomatik zu erwarten. Berücksichtige man die Angaben in den Akten und Unterlagen, dann sei der Beschwerdeführer wegen der initial bestehenden Migräne an bis zu fünf Tagen arbeitsunfähig gewesen. Eine darüber hinaus gehende Arbeitsunfähigkeit habe sich im -5-