Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), Veranlassung einer bidisziplinären (psychiatrisch-neurologischen) Begutachtung durch die RehaClinic C. (Gutachten vom 13. Dezember 2020) und Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 6. Juli 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Dezember 2021. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3-