Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1989 geborene Beschwerdeführer meldete sich nach vorgängiger Anmeldung zur Früherfassung am 3. Januar 2016 aufgrund chronischer Migräne erstmals zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin sprach dem Beschwerdeführer daraufhin berufliche Massnahmen in Form einer Berufsberatung und einer Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten zu.