2022 die Kopfschmerz-Diagnose, er hielt jedoch fest, dass Kopfschmerzen – sowohl als Medikamenten-Übergebrauchskopfschmerz wie auch als Migräne – gut therapierbar seien, womit kein dauerhafter Gesundheitsschaden mit Krankheitswert ausgewiesen sei (VB 39 S. 3). Diese pauschale Beurteilung erfolgte losgelöst vom konkreten Sachverhalt, was nicht statthaft ist. Es gilt zu beachten, dass zwischen der Diagnose und der Arbeitsfähigkeit keine Korrelation besteht, welche eine solche Zuordnung erlauben würde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_636/2018 vom 20. Dezember 2018 E. 6.4 mit Verweis auf BGE 140 V 193 E. 3.1 S. 195).