Dr. med. B. hielt fest, bei der Versicherten bestehe ein Status nach epileptischen Anfällen im Kleinkindalter, wobei der letzte Anfall im 6. Lebensjahr erfolgt sei. Im EEG vom 27. Mai 2020 habe sich keine erhöhte Anfallsbereitschaft gezeigt. Versicherungsmedizinisch bestehe deshalb knapp 20 Jahre nach dem letzten Anfall durch die frühere Epilepsie keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr. Weiter leide die Versicherte seit dem 16. Lebensjahr an episodischen, rechtsseitigen, frontal stechenden Kopfschmerzen mit Photo- und Phonophobie während mehrerer Stunden bis maximal dreier Tage. Es bestehe eine Medikamenteneinnahme von "deutlich >15 Tabletten".