Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1996 geborene Beschwerdeführerin meldete sich unter Hinweis auf (seit Jahren bestehende) sehr starke Migräne am 15. Juni 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Gestützt auf dessen Stellungnahme vom 26. Mai 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 22. Oktober 2021 die Abweisung ihres Leistungsbegehrens in Aussicht.