5.2. 5.2.1. Die Beschwerdeführerin kritisiert in ihrer Beschwerde, dass die RAD-Ärztin zur Beurteilung der Hilflosigkeit den Vergleich "im Verhältnis zu Kindern mit schwerer Mehrfachbehinderung und hochgradiger Spastik, die mehrfach in der Nacht unter schwierige[r] Bedingung umgelagert werden müssen" gemacht habe, statt im Vergleich mit gesunden gleichaltrigen Kindern (Beschwerde S. 3).