3.2. Hinsichtlich der entscheidwesentlichen Rechtsgrundlagen zum Anspruch auf Hilflosenentschädigung und der diesbezüglichen Rechtsprechung ist auf Erwägung 2. des Urteils des Versicherungsgerichts VBE.2020.227 vom 8. März 2021 zu verweisen (VB 18 S. 2 ff.).