1. 1.1. Die am 5. Januar 2017 geborene Beschwerdeführerin wurde am 9. Juli 2019 von ihren Eltern wegen eines Diabetes mellitus Typ 1 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Hilflosenentschädigung für Minderjährige) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische Abklärungen und führte am 12. Dezember 2019 eine Abklärung über die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand der Beschwerdeführerin durch. Anhand der daraus resultierenden Ergebnisse und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsgesuch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. April 2020 ab.