Sie führte aus, die Arbeitgeberin hätte "dies" allerdings viel früher bemerken müssen, da alle Telefonanrufe elektronisch erfasst würden und eine wöchentliche Auswertung gemacht worden sei. Sie habe trotzdem den zugeteilten Kundenstamm betreut oder sei einer anderen Arbeit nachgegangen (VB 182 ff.).