Die Beschwerdeführerin sei fristlos entlassen worden, da sie die Telefonrapporte betreffend Akquise- und Supportanrufe gefälscht habe. Sie habe ab März 2021 307 Anrufe auf die eigene Handynummer getätigt und diese als Kundengespräche rapportiert (VB 195 ff.; vgl. auch VB 256). Die Beschwerdeführerin bestätigte am 24. September 2021 die Richtigkeit der Angaben ihrer ehemaligen Arbeitgeberin. Sie führte aus, die Arbeitgeberin hätte "dies" allerdings viel früher bemerken müssen, da alle Telefonanrufe elektronisch erfasst würden und eine wöchentliche Auswertung gemacht worden sei.