ab 20. September 2021 bis zum Einsatzende ab, da die aufgenommene Arbeit aufgrund des das Bruttotaggeld übersteigenden Bruttotagesverdienstes nicht als Zwischenverdienst gelte, der Anspruch auf Kompensationszahlungen gebe. Mit Schreiben vom 23. November 2021 wurde der Einsatzvertrag bei diesem Betrieb auf den 26. November 2021 gekündigt.