Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts können anwaltlich vertretene Personen, denen von der Verwaltung offensichtlich zu Unrecht eine Nachfrist zur Einreichung einer Einspracheergänzung eingeräumt worden war, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nichts zu ihren Gunsten ableiten, weil der Rechtsvertreter aufgrund seiner Rechtskenntnisse nicht auf die unzulässige Nachfrist bzw. Fristverlängerung hätte vertrauen dürfen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_289/2022 vom 5. August 2022 E. 6.2.3 mit Hinweisen).