4.2. Die 30-tägige Einsprachefrist begann dementsprechend am Sonntag, 3. Oktober 2021, zu laufen und endete am Montag, 1. November 2021 (vgl. E. 3.1.). Die per "A-Post Plus" verschickte Einsprache des Beschwerdeführers vom 3. November 2021 wurde gleichentags unter der Sendungsnummer 98.01.031407.00004666 erfasst (VB 47 S. 5) und gemäss "Track and Trace"-Auszug am Mittwoch, 3. November 2021, um 17:39 Uhr der Schweizerischen Post zuhanden der Beschwerdegegnerin übergeben (VB 57; vgl. zudem VB 47 S. 6). Die Einsprache wurde folglich verspätet erhoben.