" 1. Der Nichteintretensentscheid sei aufzuheben. 2. Die Causa sei an die Beschwerdegegnerin zum Entscheid zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 4. April 2022 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest. 2.4. Die Beschwerdegegnerin hielt in ihrer Duplik vom 5. Mai 2022 sinngemäss am Antrag auf Beschwerdeabweisung fest.