4.3. Der Beschwerdeführer wurde zur Erstellung des ABI-Gerichtsgutachtens vom 24. Mai 2023 fachärztlich umfassend untersucht. Es wurden ferner eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Laboruntersuchung; vgl. S. 6 des Gerichtsgutachtens sowie die Laborbefunde in dessen Anhang). Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation – unter Würdigung der Vorakten (vgl. S. 20 ff. des Gerichtsgutachtens) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden – einleuchtend und gelangten zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung