Es könne eine unspezifische Fatigue diskutiert werden. Aus interdisziplinärer Sicht lasse sich die neurologisch und onkologisch vermutete leichte Leistungseinbusse, welche einzig auf subjektiven Beschwerdeangaben basiere, im Lichte der weiteren Untersuchungen, insbesondere der psychiatrischen und neuropsychologischen, nicht sicher verifizieren. Da letztlich ein sicherer Ausschluss, auch vor dem Hintergrund der langjährigen strittigen medikolegalen Situation nicht sicher möglich sei, -5-