S. 213). Da vorliegend Leistungen mit Anspruchsbeginn vor dem 1. Januar 2022 streitig sind, ist für deren Beurteilung die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Rechtslage massgebend. 3. Im polydisziplinären Gutachten der ABI vom 24. Mai 2023 wurden gestützt auf die Ergebnisse der im März und April 2023 durchgeführten internistischen, neurologischen, onkologischen, orthopädischen, psychiatrischen und neuropsychologischen Untersuchungen folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (S. 12 des Gerichtsgutachtens):