2.4. Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 gab das Versicherungsgericht daraufhin ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten in den Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin (internistische Fallführung), Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Psychiatrie und Neuropsychologie bei der ABI in Auftrag. Dieses wurde am 24. Mai 2023 erstattet. Der Beschwerdeführer nahm dazu am 25. August 2023 Stellung. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: -4-