2.3. Die Instruktionsrichterin teilte den Parteien mit Schreiben vom 14. September 2022 mit, dass sich der Rentenanspruch des Beschwerdeführers gestützt auf die vorhandenen medizinischen Akten nicht zuverlässig beurteilen lasse. Das Versicherungsgericht erachte daher die Einholung eines polydisziplinären Gerichtsgutachtens für erforderlich und beabsichtige, die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, mit der Begutachtung zu beauftragen. Sie gab den Parteien den vorgesehenen Fragenkatalog bekannt und räumte ihnen die Gelegenheit ein, allfällige Einwendungen gegen die vorgesehene Begutachtung zu erheben oder Zusatzfragen zu stellen.