Aussicht. An dieser Leistungsablehnung hielt die Beschwerdegegnerin nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens und erneuter Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 9. Februar 2022 fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: