Gutachten der BEGAZ Begutachtungszentrum BL (BEGAZ) vom 22. Juli 2016 samt ergänzender Stellungnahme vom 24. Oktober 2016 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Juli 2017 ab dem 1. Mai 2014 eine Viertelsrente und vom 1. August 2014 bis zum 31. Mai 2015 eine befristete ganze Rente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.660 vom 1. Februar 2018 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.