1.3. Die Beschwerdegegnerin veranlasste in der Folge auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) eine Begutachtung des Beschwerdeführers. Gestützt auf das polydisziplinäre (internistisch, neurologisch, onkologisch, orthopädisch und psychiatrisch) Gutachten der BEGAZ Begutachtungszentrum BL (BEGAZ) vom 22. Juli 2016 samt ergänzender Stellungnahme vom 24. Oktober 2016 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Juli 2017 ab dem 1. Mai 2014 eine Viertelsrente und vom 1. August 2014 bis zum 31. Mai 2015 eine befristete ganze Rente zu.