1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 4. April 2003 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Gestützt auf ein polydisziplinäres Gutachten der MEDAS Inselspital Bern vom 16. August 2005 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 14. Februar 2006 einen Rentenanspruch. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2006.190 vom 24. Mai 2006 ab. Das Bundesgericht bestätigte mit Urteil I 844/06 vom 24. September 2007 den vorinstanzlichen Entscheid.