5.3.2. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, wenn auf den Lohn als Hilfsarbeiter Fenstermontage bei der ehemaligen Arbeitgeberin abgestellt würde, sei eine mutmassliche Lohnerhöhung von zwei Franken pro Stunde anzunehmen, so dass sich ein Jahreslohn von Fr. 82'097.00 ergeben würde (vgl. Beschwerde S. 7 f.).