Denn auch ohne Lohnerhöhung wäre das Jahresgehalt des Beschwerdeführers bei der ehemaligen Arbeitgeberin im Vergleich zum Tabellenwert als ungelernter Hilfsarbeiter um einiges höher gewesen (Fr. 5'417.00 [BfS, LSE 2018, Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_tirage_skill_level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer] x 106/105.1 [indexiert auf das Jahr 2019; BfS, T1.1.10, Nominallohnindex Männer 2011-2019, Total, 2019 =106, 2018 =105.1] x 41.7/40.0 [BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990–2019, Total, 2019 = 41.7 h] x 12 = -8-